Die Hundesteuer in Berlin

Wer sich in Berlin einen Hund anschafft, muss das Tier zur Hundesteuer anmelden. Wie in fast jeder deutschen Gemeinde zählen Hunde in der Landeshauptstadt Berlin zu den Luxusgütern, die besteuerbar sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hundebesitzer von der Hundesteuer befreit werden. Die eingenommenen Steuergelder sind auch in Berlin nicht zweckgebunden. Hundehalter in Berlin müssen trotz pünktlich bezahlter Hundesteuer dafür Sorge tragen, dass Straßen, Plätze und Grünanlagen nicht durch Hinterlassenschaften der Tiere verunreinigt werden.

Hundesteuer in Berlin anmelden und abmelden

Möchte ein Halter für seinen Hund in Berlin die Hundesteuer anmelden, muss er lediglich ein Formular ausfüllen und es dem zuständigen Finanzamt per Post, E-Mail oder Fax zusenden. Der Vordruck kann auch persönlich abgegeben werden. Dazu bleiben dem Hundebesitzer vier Wochen Zeit, nachdem er den Hund angeschafft hat oder er nach Berlin zugezogen ist. Formblätter zum Anmelden oder Abmelden von Hunden kann sich jeder Hundebesitzer auf der Internetseite der Stadt Berlin herunterladen. Das Anmeldeformular gliedert sich in drei Abschnitte. Im ersten Teil werden persönliche Angaben bezüglich Name und Anschrift des Hundehalters und seines Ehegatten erfragt. Wer bereits eine Steuernummer hat, trägt diese ebenfalls in die entsprechende Stelle des Formblatts ein. Soll die die Hundesteuer per Lastschriftverfahren bezahlt werden, muss die Bankverbindung angegeben werden. Im zweiten Teil werden Angaben über den Hund und seinen eventuellen Vorbesitzer gemacht. Mit seiner Unterschrift bescheinigt der Hundebesitzer dem Finanzamt dass die Angaben, die gemacht wurden, der Wahrheit entsprechen. Der letzte Abschnitt wird vom Finanzamt ausgefüllt. Das Abmelden gestaltet sich ebenso einfach. Das entsprechende Formular wird wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit der nun ungültigen Steuermarke an das Finanzamt gesendet. Nach dem Abmelden werden dem Hundehalter eventuell zu viel gezahlte Steuern erstattet.

Wie teuer ist die Hundesteuer in Berlin

Zurzeit werden in Berlin für den ersten Hund 120 EUR Hundesteuer pro Jahr erhoben. Für jeden weiteren Hund, den Sie anmelden, müssen jährlich 180 EUR gezahlt werden. In Berlin gibt es keine Sonderregelung für Kampfhunde oder sogenannte große Hunde. Die Höhe der Hundesteuer ist für jede Hunderasse gleich. Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden oder abmelden. Da in Berlin die Hundehaftpflicht Pflicht ist solten Sie diese spätestens bei der Anmeldung vorliegen haben. Nutzen Sie kostenlos unseren Vergleich

Hundesteuerbefreiung Berlin: Welche Hunde sind in Berlin befreit

Hundesteuer in Berlin muss Grundsätzlich für jeden Hund, der zu privaten Zwecken gehalten wird bezahlt werden. Schwerbehinderte werden allerdings unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht Hundesteuer zahlen zu müssen, befreit. Maßgeblich für die Steuerbefreiung sind die Merkzeichen H, GI oder BI auf dem Schwerbehindertenausweis des Antragstellers. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Assistenzhunde, die aufgrund einer Ausbildung in der Lage sind, die Schwerbehinderung des Hundebesitzers zu lindern. Wenn Sie Ihren Hund in Berlin anmelden, ist die Ausbildung durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Hunde, die Vereinen gehören oder deren Unterhalt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, muss man nicht zur Hundesteuer anmelden. In Berlin wird ferner keine Hundesteuer verlangt, wenn der Hund aus gewerblichen Gründen gehalten wird. Für Hunde, die zu Rettungshunden ausgebildet werden oder bereits ausgebildet sind und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wird in Berlin ebenfalls keine Hundesteuer erhoben. Wer einen Hund aus einem Tierheim aufnimmt, wird in Berlin ein Jahr lang von der Pflicht befreit, Hundesteuer zu bezahlen.

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Hundesteuer Erlass: Einkommen reicht für Hundesteuer nicht

Wer in Berlin aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, Hundesteuer für seinen Hund zu bezahlen, kann einen formlosen Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen beim Finanzamt in Berlin stellen. Unter der Voraussetzung, dass der Hund schon im Besitz des Hundehalters war, bevor die wirtschaftliche Notlage eingetreten ist, kann die Hundesteuer ganz oder teilweise erlassen werden.

Wie bekomme ich eine Hundesteuermarke in Berlin

Nach dem Anmelden zur Hundesteuer muss der Hundehalter die Steuermarke persönlich abholen. Nur wer einen frankierten Rückumschlag an das zuständige Finanzamt in Berlin sendet, hat Anspruch darauf, dass die Steuermarke auf dem Postweg zugestellt wird. Nach dem Abmelden des Hundes muss die Plakette unverzüglich zurückgegeben werden. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund rechtzeitig anmelden oder abmelden. Hundehaltern, die mit ihrem Hund ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, drohen in Berlin empfindliche Ordnungsstrafen.

Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Neben der Pflicht zum rechtzeitigen An- oder Abmelden des Hundes besteht in Berlin auch die Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Darüber hinaus ist der Halter verpflichtet, den Hund mit einem Chip kennzeichnen zu lassen.

Sondertarife der Hundehaftpflicht im Vergleich